Lieferkettengesetz

KAB-Presseinfo zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember:                    

Menschenrechte müssen auch in der Wirtschaft umgesetzt werden

KAB-Bundespräses fordert menschenwürdige Arbeitsbedingungen weltweit

Köln/Brüssel. „Die allgemeinen Menschenrechte sind universell, unteilbar und gelten besonders auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“. Dies erklärte Bundespräses Stefan-B. Eirich aus Anlass den morgigen internationalen Tag der Menschenrechte.

Die KAB Deutschlands begrüßte daher, dass jüngst die EU-Außenministerkonferenz die Sanktionsmöglichkeiten bei Verletzungen der Menschenrechte erweitert hat.

Lieferkettengesetz ist Instrument zur Umsetzung der Menschenrechte

Die KAB Deutschlands setzt sich dafür ein, dass die möglichen Sanktionen mit einem Europäischen Lieferkettengesetz ein festes Regelwerk erhalten, damit Betroffene auch ihre Rechte einklagen können. „Arbeits- und Sozialrechte sind Bestandteil der Menschenrechte und müssen von europäischen Unternehmen, die weltweit tätig sind, beachtet werden“, betont Bundespräses Stefan Eirich.

Die EU-Außenminister beschlossen, bei Verstößen gegen die Menschenrechte, Vermögenswerte von Personen, Unternehmen und Organisationen einzufrieren, wenn sie beispielsweise an Folter, Sklaverei oder systematischer sexueller Gewalt beteiligt sind. Darüber hinaus sollen auch Einreiseverbote für Personen verhängt werden. Die KAB unterstützt daher die Initiative „Lieferkettengesetz“ und den Beschluss des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), das in der jüngsten Vollversammlung mit großer Mehrheit von der Bundesregierung die Umsetzung eines Lieferkettengesetzes noch in dieser Legislaturperiode eingefordert hat.

„Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier muss endlich seine Blockadehaltung aufgeben“, so Stefan Eirich. Der Bundespräses hatte im Oktober gemeinsam mit der Initiative „Lieferkettengesetz“ über 220.000 Unterschriften an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesumweltministerin Svenja Schulze in Berlin übergeben. www.kab.de 

 

Köln/Berlin, 10.9.2019. Gemeinsam mit der breiten „Initiative Lieferkettengesetz“ aus Gewerkschaften, Entwicklungs- und Umweltorganisationen fordert die KAB ein Lieferkettengesetz, das globalen Unternehmen verbietet, Kinderarbeit zu tolerieren, Umweltschutz zu umgehen und Arbeitsbedingungen zu erlauben, die Menschen töten. „Mit den bisherigen freiwilligen Vereinbarungen werden weiterhin jene Unternehmen geschützt, die skrupellos Mensch und Umwelt ausbeuten“, betont Luttmer-Bensmann. Freiwillig kommen die Unternehmen ihrer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Verantwortung bisher nicht ausreichend nach.  Jene Unternehmen, die sich an die freiwilligen Regelungen halten, dürften nicht länger gegenüber verantwortungsloser Konkurrenz benachteiligt werden.

Lieferketteninitiative fordert Konsequenzen

Die Initiative Lieferkettengesetz will, dass alle Unternehmen Menschenrechte und Umweltstandards achten. Die Initiative Lieferkettengesetz will, dass Verstöße deutscher Unternehmen gegen Menschenrechte und Umweltstandards rechtliche Konsequenzen haben. Unternehmen sollen für Schäden haften.

Die Bundesregierung ist sich des Problems zwar bewusst, hält jedoch weiterhin an einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Unternehmen fest. Das Monitoring, ob Unternehmen dieser Verantwortung nachkommen, hat das Wirtschaftsministerium zuletzt stark verwässert, kritisieren die Initiative aus 17 Organisationen.  Andere europäische Länder haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet, etwa zum Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit. Das braucht es auch in Deutschland. Verantwortlich wirtschaftende Unternehmen haben durch ein solches Gesetz nichts zu befürchten. Es sollen nur die Unternehmen haften, die nicht genug getan haben, um Schäden an Mensch und Umwelt zu verhindern.

Industrienationen wie Deutschland müssten endlich Verantwortung für ihre Wirtschaft übernehmen und es nicht den Verbraucher*innen überlassen. „Es muss endlich Schluss sein mit den vielen toten Arbeitnehmerinnen in den Textilzulieferwerken und Bergwerken“, fordert der KAB-Bundesvorsitzende.

Das Bündnis hat eine Petition gestartet (s.o.), um die Bundesregierung zum Handeln zu bewegen.

Inter(+)aktiv

Treten Sie mit uns in Kontakt

Adresse

KAB Diözesanverband Limburg e.V.
Graupfortstraße 5
65549 Limburg
Telefon: 06431 / 29 57 03

Fax 06431 / 28 11 37 35

E-Mail: kab@bistumlimburg.de

Facebook: KABLimburg                   

Physisches Aufsuchen des Büros bitte nur nach vorheriger Anmeldung, da das Gebäude für den Publikumsverkehr geschlossen ist.

gez. Martin Mohr, Bezirks- und Diözesansekretär

Unsere Bürozeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung