Auf den „Limburger Schliff“ folgt das „Limburger Tandem“
Gemeinsame Schulungen für Mitarbeiter- und Dienstgebervertretungen im Bistum Limburg
Fast zwei Jahrzehnte lang wurden im Bistum Limburg keine Schulungen für Mitarbeitervertretungen angeboten – eine unglückliche Situation, die vor allem dem Ende der Frankfurter Sozialschule geschuldet war. Um den Mitarbeitervertretungen des Bistums dennoch die Möglichkeit zu geben, ihren Schulungsanspruch gem. § 16 MAVO wahrnehmen zu können, werden seit Jahren die MAV-Schulungen der Schulungshäuser KSI (Katholisch-Soziales-Institut in Siegburg, Erzbistum Köln) und HPH (Heinrich-Pesch-Haus in Ludwigshafen, Bistum Speyer) und die MAV-Schulungen des Bistums Trier vom Limburger Generalvikar als für die MAVen auch des Bistums Limburg geeignet anerkannt, ergänzt seit kurzer Zeit auch um online-Veranstaltungen von kifas (KAB-Institut für Fortbildung & angewandte Sozialethik).
„Wir sind den Häusern sehr dankbar, dass sie auf die Belange auch der Limburger MAVen eingehen und unsere Mitarbeitervertretungen stets gastfreundlich willkommen heißen“, betont Patric Feick, der Vorsitzende der Haupt-MAV / DiAG Limburg. „Wir möchten diese langjährigen und stabilen Kooperationen auf keinen Fall beenden oder auch nur beeinträchtigen. Es ist dennoch kein glücklicher Zustand, dass in Limburg nichts Eigenes angeboten wird. Dazu gibt es in unserer Diözese eine zu lange und gute Tradition des Mitarbeitervertretungsrechts,“ fügt er schmunzelnd mit Blick auf die 2022 erschienene Festschrift zum 50jährigen Bestehen der Haupt-MAV / DiAG „Der Limburger Schliff“ hinzu.
Im kommenden Jahr 2024 wird sich das ändern: Der KAB (Katholische Arbeitnehmerbewegung) Diözesanverband des Bistums Limburg bietet zunächst zwei Veranstaltungen für Mitarbeitervertretungen an – und zwar als gemeinsame Schulung mit Dienstgebervertretungen. Der Diözesansekretär der KAB, Martin Mohr, betont: „Uns kommt es darauf an, nicht in Konkurrenz zu den Angeboten aus Köln, Trier und Speyer oder des kifas zu treten – ein „Vollprogramm“ im Sinne eines umfassenden und abschließenden Schulungsprogramm können wir nicht, und schon gar nicht kurzfristig, stemmen. Wir wollten eine sinnvolle Ergänzung anbieten und haben lange überlegt, was für Inhalte oder Formate hierfür geeignet wären.“
Einen Anstoß bot schließlich die langsam abgeschlossene Strukturreform im Bistum Limburg: Viele kleinere Kirchengemeinden wurden zu Gemeinden neuen Typs zusammengeschlossen. Für die MAVen bedeutete das eine gewaltig Umstellung. Aus kleinen Mitarbeitervertretungen mit drei oder fünf Mitgliedern wurden große Gremien, die zum Teil sogar Anspruch auf qualifizierte Freistellungen haben. Kurzfristig anberaumte Treffen im kleinen Kreis mussten sorgfältig geplanten, oft mit längeren Anreisen verbundenen und deutlich längeren Sitzungen weichen. Die Mitarbeiter, die man vertritt, waren auf einmal nicht mehr alle persönlich bekannt und auch der „kurze Draht“ zum Dienstgebervertreter im Pfarrbüro im Nebengebäude fiel vielerorts weg. Die Arbeit wurde anspruchsvoller, eine straffe Organisation erforderlicher und der Schulungsbedarf ein deutlich größerer.
„Gerade weil viele neue MAVen sich außerhalb des einheitlichen Wahlzeitraums neu aufstellen mussten, kamen wir mit der Beratungstätigkeit kaum nach,“ berichtet Patric Feick. „Wir stellten fest, dass ganz grundlegende Dinge des Mitarbeitervertretungsrechts vielen MAV-Mitgliedern unbekannt waren, die dann auch nicht einfach in einem kurzen Beratungsgespräch vermittelt werden konnte. Erschwerend kam und kommt oft hinzu, dass die entsprechenden Regelungen der Dienstgeberseite nicht bekannt sind. MAV-Neulinge mit geringen MAVO-Kenntnissen müssen dann Beteiligungsrechte durchsetzen gegenüber Dienstgebervertretungen, denen diese Rechte gänzlich unbekannt und naturgemäß auch gelegentlich unliebsam sind – da sind Konflikte vorprogrammiert.“
„Doch auch auf Dienstgeberseite stellen wir einen großen Beratungsbedarf fest“, meint Birgitt Krellmann, Leiterin der Personalverwaltung des Bischöflichen Ordinariats Limburg. „In den großen „Gemeinden neuen Typs“ gibt es Herausforderungen, die die kleineren Gemeinden gar nicht kannten, und welche Auswirkungen das auf die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitervertretungen hat, wird vielen Dienstgebervertretungen erst langsam bewusst – manchmal leider erst, wenn es schon zu Konflikten gekommen ist. So eine Situation dann durch eine gezielte Beratung zu entschärfen, ist nicht immer einfach, zumal beide Seiten das Gesicht wahren sollen. Mit der Einstellung von Verwaltungsleitern und KiTa-Koordinatoren gilt es zudem, Berufsgruppen im Mitarbeitervertretungsrecht zu schulen, für die diese Materie komplett neu ist. Erfahrungsgemäß entstehen Konflikte zwischen MAV und Dienstgeber weniger aus Unwillen, denn aus Unkenntnis der Vorschriften der MAVO. Der Bistumsverwaltung ist sehr daran gelegen, alle Verantwortlichen auf Dienstgeberseite im Mitarbeitervertretungsrecht fit zu machen und zu halten.“
So wurde die Idee der Tandem-Schulungen entwickelt: Gemeinsame Schulungsveranstaltungen für Dienstgeber- und Mitarbeitervertreter, die deutschlandweit bislang nur sehr vereinzelt angeboten werden. „So ein gemeinsames Lernen ist angesichts der Verpflichtung zur Dienstgemeinschaft und zur besonders vertrauensvollen Zusammenarbeit eigentlich sehr naheliegend“, erläutert Martin Mohr. „Es ist verwunderlich, dass das nur selten angeboten wird.“
Schließlich hat die Haupt-MAV / DiAG zusammen mit dem Bischöflichen Ordinariat und der KAB ein Kursprogramm entwickelt, welches MAVen und DGVen auf den gleichen Kenntnisstand bringen soll. Grundlagen des Arbeitsrechts, ein Überblick über die MAVO und eine Einführung in die Beteiligungsrechte stellen die Hauptbestandteile des zweitätigen Kurses dar. Bewusst stützt man sich dabei auf eine Doppelmoderation: Birgitt Krellmann als langjährige Leiterin der Personalverwaltung des Bischöflichen Ordinariats genießt das Vertrauen der Dienstgeberseite, Christina Merkel als Rechtsreferentin der Haupt-MAV / DiAG ist den Mitarbeitervertretungen als Beraterin bekannt: „Es ist uns wichtig, dass auf beiden Seiten Vertrauen in den Inhalt der Schulung besteht. Wir möchten unterrichten, nicht belehren. Wenn nur Vertreter der einen oder anderen Seite eine Schulung leiten, hat das für die andere Seite oft einen unschönen Beigeschmack.“
Obwohl die ursprüngliche Idee mit Blick auf den verfasstkirchlichen Bereich entwickelt wurde, wenden sich die Schulungen auch an Einrichtungen des Caritasverbands und anderer kirchlicher Träger. „Hier zu differenzieren entspricht nicht dem Leitbild der KAB oder der Haupt-MAV / DiAG,“ sind sich Patric Feick und Martin Mohr einig.
Die Pilot-Veranstaltung startet im Januar 2024, ein zweites Angebot ist für Oktober geplant. „Wir möchten Erfahrungen sammeln und schauen, was bei den Einrichtungen ankommt,“ so Martin Mohr. „Wenn die Schulungen gut angenommen werden, steht einer Ausweitung im Jahr 2025 nichts im Weg – zumal das auch das Jahr des nächsten einheitlichen Wahlzeitraums der MAVen ist. Wir könnten uns vorstellen, dass der Bedarf dann noch steigt.“
Tandemschulungen für Mitarbeitervertretungen (MAVen) und Dienstgeber/innen am 18.-19. Januar 2024
Einführung ins Arbeitsrecht/ Einführung in die MAVO/ Beteiligungsrechte
Die Möglichkeiten der MAV, im Rahmen des kollektiven Arbeitsrechts tätig zu werden und damit den Mitarbeitenden (den einzelnen ebenso wie der ganzen Belegschaft) Dienste zu leisten, sind groß.
Die „kluge MAV“ weiß diese Rechte zu nutzen!
Der „kluge Dienstgeber“ weiß Hinweise der MAV zu schätzen auch dort, wo es keine konkreten Beteiligungsrechte gibt!
Der Dritte Weg der Katholischen Kirche steht für die Sicherstellung des Interessenausgleichs zwischen Dienstgebern und Mitarbeitenden. Darüber hinaus für die Berücksichtigung der religiösen Dimension des kirchlichen Dienstes und Gestaltung der Arbeitsbedingungen kirchlicher MitarbeiterInnen durch Arbeitsrechtskommissionen und KODAen.
Was heißt das konkret?
- Darum soll es in diesem Seminar gehen. :-)
Wir laden alle, insbesondere die neu ins Amt gewählten MAV’lerInnen herzlich zu diesem Seminar ein. Ebenso laden wir alle Dienstgeberinnen und Dienstgeber herzlich ein.
Es ist dabei zwingend erforderlich, dass je 1 Vertreterin oder Vertreter von Dienstnehmer- und Dienstgeberseite teilnimmt.
*Für dieses MAV-Seminar (Tandemschulung) gilt:
Das Seminar ist gemäß MAVO § 16.1.(1) anerkannt. Gemäß §16 der MAVO hat die Teilnahmekosten der Arbeitgeber zu tragen; ebenfalls die Reisekosten, gemäß Reisekostenordnung des Bistums Limburg. Dies gilt pro MAV- Mitglied und Amtszeit.
Die Mitglieder einer MAV sind frei zu stellen. Die MAV muss die Teilnahme an dem Seminar im Rahmen einer Sitzung beschließen und die oder der Vorsitzende die Freistellung beim Arbeitgeber beantragen. In einer Amtszeit sind 3 Wochen Freistellung zu gewähren. Teilzeitbeschäftigte müssen wegen der Teilnahme keine zusätzliche Freizeit einsetzen.
Organisatorisches:
Referentinnen:
Frau Christina Merkel, Rechtsanwältin und Rechtsreferentin der Haupt-MAV/ DiAG
Frau Birgit Krellmann, Personalleiterin des Bistums Limburg
Leitung:
Herr Martin Mohr, Rechtssekretär und geschäftsführender Diözesansekretär des KAB-Diözesanverbandes Limburg
Information und Anmeldung: Berufsverband der KAB Diözesanverband Limburg e. V., Graupfortstr. 5, 65549 Limburg, Tel. 06431 295703
E-Mail kab@bistumlimburg.de
Anmeldeschluss 19.Dezember 2023
Teilnehmerbeitrag:
Mit Übernachtung: 419,00 € *
Ohne Übernachtung: 254,00 € *
Wir bitten um Überweisung des Teilnehmerbeitrags auf unten genanntes Konto bis zum 15. Januar 2024 Pax-Bank eG
DE45 3706 0193 4000 6190 06
Verwendungszweck:
Tandemschulung MAV Jan 2024 / Name
Veranstaltungsort:
Wilhelm-Kempf-Haus
Wilhelm-Kempf-Haus 1
65207 Wiesbaden-Naurod
KAB-Diözesanverband Limburg und DiAG MAV des Bistums Limburg starten mit gemeinsamem Schulungsprogramm
Tag der MAVen: Jede Menge Bildungsbedarf festgestellt, neuer Generalvikar gibt grünes Licht
Über 100 kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nahmen heute am "Tag der MAVen" im Wilhelm-Kempf-Haus in Wiesbaden-Naurod teil. Christina Merkes, Geschäftsführerin der Haupt- MAV des Bistums Limburg https://hauptmav.bistumlimburg.de/ freute sich über die große Teilnehmendenzahl. Der Aktions- und Werbestand des KAB-Diözesanverbandes Limburg, geleitet vom geschäftsführenden Diözesansekretär Martin Mohr, war mitten drin. "Ganz, ganz viele interassende Gespräche mit den MAV-Vertreterinnen und -Vertretern konnte ich führen und es gab ein starke Zahl von Eintrittsbekundungen", berichtet Mohr. Das ist verständlich, den die KAB bietet für einen ganz niedrigen Beitrag ein großes paket an Leistungen, nicht zuletzt den Rechtsschutz in Arbeits- und Sozialrecht. "Denn diesen schutz brauchen immer mehr kirchliche Arbeitnehmer, da auch beim Arbeitgeber Kirche prekäre Arbeitsverhältnisse und immer wieder Verstöße gegen die Arbeitsgesetzte an der Tagesordnung sind. Es geht nicht immer christlich zu in der Kirche... ."Heute kam eine Mitarbeiterin einer Großküche zu mir", beschreibt KAB-Rechtssekretär Martin Mohr, "die statt bisher für 40 Portionen aus Rationalisierungsgründen jetzt nahezu 80 Portionen zubereiten muss, bei gleichem Lohn, in der gleichen Arbeitszeit. Und die MAV vor Ort wurde nicht einbezogen". Ab dem kommenden Jahr werden KAB und Haupt-MAV im Bistum Limburg sog. "Tandem-Schulungen" für Miarbeitervertretungen anbieten, bei denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam die notwendigen Rechte und Pflichten einstudierung und insbesondere auch, wo man nachschlagen muss um das notwrendigen Wissen zu bekommen.
Dr. Wolfgang Pax, neuer Generalvikar des Bistums Limburg , gab am heutigen Tag sein Wohlwollen gegenüber der Arbeiut von KAB und MAV kund und gab "grünes Licht" für die gemeinsamen Schulungen
Text und Fotos: Martin Mohr
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