Hessischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet gegen Sonn- und Feiertagsarbeit

KAB zeigt sich erfreut

Mit seinem gestrigen Urteil entschied der VGH Kassel, dass die in der Bedarfsgewerberverordnung enthaltenen Ausnahmeregelungen für Brauereien, Getränkegroßhandel und Eisherstellung unzulässig sind. Somit wird die Sonn- und Feiertagsarbeit in diesen Betrieben untersagt. Das Gericht folgte damit der Klage der evangelischen Dekanate Darmstadt und Vorderer Odenwald, die im Auftrag der Allianz für den freien Sonntag gegen diese Regelung vorgingen.

Die bisherige Ausnahmeregelung erlaubte die Arbeit an Sonn- und Feiertagen, wenn die Arbeiten nicht unter der Werkwoche durchgeführt werden könnten. Die Mitglieder der Allianz sprachen sich erfolgreich gegen diese Begründung der Verordnung aus. Der Leipziger Anwalt Friedrich Kühn stellte fest, dass in all den oben genannten Betrieben keine Produktion an den Sonn-und Feiertagen notwendig ist, da diese im Rahmen der normalen werktäglichen Arbeitszeit geleistet werden kann. Das Gericht lehnte damit nicht nur eine sinnlose Regelung ab, sondern bestätigt wieder die Bedeutung des arbeitsfreien Sonntags. Brauereien, Eishersteller und deren Großhandel produzieren Güter, die nicht am selben Tag konsumiert werden müssen, sondern lange haltbar sind.

Die bisherige Bedarfsgewerbeverordnung scheint dies nicht berücksichtigt zu haben. Auch in vergangenen Urteilen bestärkte die Justiz die Anliegen der Allianz für den freien Sonntag: So entschieden das Bundesverwaltungsgericht 2014 und zuvor das VGH Kassel 2013 gegen eine sonntägliche Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen in Videotheken, Callcentern und anderen Dienstleistungsunternehmen.

Natürlich begrüßt die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Diözesanverband Limburg, dieses Urteil. "Als Mitglied der Allianz engagieren wir uns für den Sonntagsschutz und die freie Zeit der Arbeitnehmer*innen", erläutert Sebastian Alt, Projektreferent Sonntagskultur und Sonntagsarbeit des KAB Diözesanverbandes Limburg. "Doch trotz des positiven Urteils gibt es immer noch Betriebe, die den Sonntag unterwandern" beklagt Alt, "obwohl die Notwendigkeit der Arbeit an diesem Tag zumindest fragwürdig ist."

KAB und Allianz müssen weiterhin aufmerksam sein, damit die freie Zeit der Arbeitnehmer*innen nicht für wirtschaftliche Interessen oder selbstverschuldete Engpässe der Unternehmen geopfert wird.

Autor: Sebastian Alt (Kontakt und Information: S.Alt@kab.bistumlimburg.de )

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