Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Diözesanverband Limburg, erteilt dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag „Gesetz zur befristeten Flexibilisierung der Sonntagsöffnung in der Corona-Pandemie“ (Landtags-DS 20/4201 vom 01.12.2020) klipp und klar eine Absage.
„Zutreffend stellt der Gesetzentwurf fest, dass „eine Sonntagsöffnung derzeit nicht genehmigungsfähig ist“, stellt Martin Mohr, Diözesansekretär der KAB Limburg fest. „Die bedauernde Feststellung, dass diese Vorgabe den Notwendigkeiten einer Pandemiebekämpfung widerspreche, dürfte einer realistischen Einschätzung der Gegebenheiten entgegenstehen“, bekräftigt der KAB-Sekretär.
Pfr. Rainer Petrak, der die KAB in der hessischen „Allianz für den freien Sonntag“ vertritt, ist überzeugt: „Die im Gesetzentwurf angedeutete Problemlage des stationären Einzelhandels, des damit zusammenhängenden Verlustes von Arbeitsplätzen und der Gefährdung der Lebendigkeit von Innenstädten lässt sich durch Sonntagsöffnungen nicht lösen“. Auch hätten sie keine Entzerrung von Kundenströmen zur Folge und sie eignen sich nicht als Beitrag zur Pandemiebekämpfung.
„Selbst wenn ein irgendwie geartetes „öffentliches Interesse“ an Sonntagsöffnungen bestünde“, resümiert KAB-Sekretär Martin Mohr, „wäre zu beachten: Der Satz im Gesetzentwurf „Damit wird auch der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprochen.“ wird nicht dadurch zutreffend, dass er wiederholt ausgesprochen wird.“ www.sonntagsallianz-hessen.de