Als der Hessische Verwaltungsgerichtshof am 22.12.23 urteilte, dass teguts angeblich vollautomatischer Laden „teo“ tatsächlich (welche Überraschung!) unter das Hessische Ladenöffnungsgesetz fällt und damit sonn- und feiertags geschlossen sein muss, hätte man wohl erwarten können, dass Kommunen und FDP derart dagegen aufbegehren. Hier bitte weiterlesen