Immer wieder gegen den Sonntag

Das HLöG dient nicht nur dem Schutz der Arbeitnehmer

Als der Hessische Verwaltungsgerichtshof am 22.12.23 urteilte, dass teguts angeblich vollautomatischer Laden „teo“ tatsächlich (welche Überraschung!) unter das Hessische Ladenöffnungsgesetz fällt und damit sonn- und feiertags geschlossen sein muss, hätte man wohl erwarten können, dass Kommunen und FDP derart dagegen aufbegehren. Hier bitte weiterlesen

 

 

 

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