Aktuelles

Botschaft des KAB-Diözesanverbandes Limburg zum Tag des freien Sonntags 3.3.2024

"Sonntags ist frei. Seit über 1700 Jahren."

Grenzen trennen und schützen. Ein Tag grenzt sich ab in jeder Woche. Gott hat uns befreit und der Sonntag ist frei. Gut, manche müssen trotzdem ran: Pfarrer, Wirtsleute, Bauern, Ärzte, Pfleger, Feuerwehr, was halt wirklich gebraucht wird.
Im Alten Testament geht es um Vollendung: am siebten Tag ruhte Gott, hören wir. Für uns Christen geht es um Freiheit. Gott befreit Jesus aus dem Tod. Am ersten Tag der Woche er setzt einen neuen Anfang.
Am 3. März im Jahr 321 erklärte Kaiser Konstantin daher: „Alle Richter und Einwohner der Städte, auch die Arbeiter aller Künste, sollen am ehrwürdigen ‚Tag der Sonne‘ ruhen.“
Die Woche beginnt mit einem Tag der Freiheit. Alles andere kommt später, Macht, Erobern, Profit, Wirtschaft oder Leistung.
Geld ist nicht das Erste. Die Menschen sind wichtiger als Profit. Familien, Freunde, Vereine und Verbände brauchen diese gemeinsame Zeit. Macht ist nicht das Erste. Frieden braucht sichere Grenzen.
Gut, wenn wir Grenzen respektieren, Ländergrenzen, Grenzen nach Ort, Zeit, und Persönlichkeit – Grenzen für Schule, Beruf, Familie und bei Freunden. Das befreit. Darin erfahren wir Gott.
Denn „Ich bin der Herr, dein Gott“, hören wir, „der dich befreit“. Dabei soll es bleiben.  

Pfr. Walter Henkes, Diözesanpräses der KAB Limburg

Immer wieder gegen den Sonntag

Das HLöG dient nicht nur dem Schutz der Arbeitnehmer

Als der Hessische Verwaltungsgerichtshof am 22.12.23 urteilte, dass teguts angeblich vollautomatischer Laden „teo“ tatsächlich (welche Überraschung!) unter das Hessische Ladenöffnungsgesetz fällt und damit sonn- und feiertags geschlossen sein muss, hätte man wohl erwarten können, dass Kommunen und FDP derart dagegen aufbegehren.

Nach der entsprechenden Pressemitteilung des VGH wird argumentiert, dass das HLöG nicht nur dem Schutz der Arbeitnehmer dient, sondern auch „dem Ziel, die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen.“

Solcherlei Ziele scheinen bestimmten Akteuren aus Politik und Wirtschaft unverständlich, genau wie ein Tag, der nicht zum Konsum genutzt werden soll. Nun melden sich Stadtverwaltungen zu Wort und es gibt erste Nachrichten, dass ein geplanter „teo“ nun doch nicht gebaut werden soll – was die Frage aufwirft, warum das Konzept „teo“ denn eigentlich ohne Verkaufssonntage nicht funktionieren sollte.

Natürlich werden sogleich Forderungen laut, die eine Änderung des HLöG herbeiführen sollen.

Besorgniserregend ist hierbei die Geringschätzung des Sonntags und einer Begrenzung von Konsum und wirtschaftlicher Logik. Beide haben ihren Platz in der Gesellschaft, aber brauchen einen Rahmen. Doch statt diesen Rahmen zu bewahren, möchte man ihn auflösen. Man kämpft gegen einen Tag, der der wirtschaftlichen Logik entgegensteht und argumentiert mit der Versorgung von „kleineren Gemeinden und Ortsteilen sowie in Stadtteilen“ (also eigentlich überall dort, wo es bereits eine Grundversorgung gibt…) und mit „veränderten Einkaufsgewohnheiten“, so heißt es im Gesetzvorschlag der FDP – doch genau diese „veränderten Einkaufsgewohnheiten“ sollen doch immer wieder geschaffen werden! Denn die Dominanz der Konsumgesellschaft soll nicht nur die Ladenöffnungszeiten, sondern auch die Gesinnung der Bürgerinnen und Bürger bestimmen!

Die Frage nach der Bedeutung des Sonntags ist eine kulturelle Frage. In den kommenden Wochen und Monaten wird sich wieder zeigen, ob der Konsum unsere Sonntagskultur verdrängt oder ob wir dagegen halten können.

Sebastian Alt

KAB-Engagierter für den Schutz des freien Sonntags

Einkaufen rund um die Uhr?

Die technischen Entwicklungen der letzten Jahre scheinen die Arbeitswelt und unser Konsumverhalten nachhaltig zu verändern. Ob dies eine Veränderung zum besseren oder schlechteren ist, hängt davon ab, wie wir damit umgehen und auch welche Grenzen wir uns

Bereits vor einigen Jahren konnte man in verschiedensten Einkaufsläden, aber auch Fast-Food-Ketten feststellen, dass menschliche Arbeit durch technische Innovation ersetzt wurde. Es gibt Kassen, an denen wir selbst bezahlen können und es ist nur eine Aufsicht für mehrere dieser Selbstbedienerkassen nötig. Schließlich gibt es nun viele Einkaufsstellen, die rund um die Uhr – auch Sonn- und Feiertags – geöffnet haben und in denen angeblich niemand arbeiten muss, um eine Öffnung in der Nacht oder am Sonntag zu ermöglichen.

Wären diese Läden damit nicht wirklich die Lösung für eine bisher suboptimale Nahversorgung in ländlichen Gegenden? Würde dieses Konzept nicht die Diskussionen um die Sonntagsarbeit umgehen, weil ja – so zumindest sagen es die Unternehmen – überhaupt niemand arbeiten muss?

Wenn man die tatsächlichen Begebenheiten betrachtet, wird man jedoch äußerst schnell sehr skeptisch gegenüber den „Teos“ und „Josefboxen“, die sich nun immer weiter verbreiten, obwohl es noch nicht einmal rechtlich endgültig geklärt ist, ob sie nun unter das Ladenöffnungsgesetz fallen oder nicht. Doch tatsächlich verbreiten sie sich eher in kleineren und größeren Städten. Die ländliche Bevölkerung wird weniger davon haben. Doch gibt es auf dem Land durchaus „Selbstbedienungsläden“ und Automaten, die von regionalen Landwirten bedient werden. Gerade diese Einkaufsmöglichkeiten, bei denen wohl wirklich niemand sonntags arbeitet, würden durch die neuen 24/7- Einkaufsmärkte eine neue Konkurrenz bekommen gegen die sie nur schwer ankommen könnten.

Was die Sonntagsarbeit angeht, so dürfte sich nach Darstellung der Einzelhändler niemand an diesem Tag dort befinden, um zu arbeiten. Allerdings ist dies wirklich nur schwer vorstellbar.

Natürlich kann man ohne Personal an einer Kasse einkaufen- auch wenn eine Bezahlung mit Bargeld hier nicht möglich scheint. Aber was passiert, wenn die Regale leer sind? Was passiert, wenn der Laden am Sonntagmorgen aussieht, als hätten dort Wilde gewütet (das kann vorkommen)? Wie werden die neuen Einkaufsläden beliefert? All diese Fragen lassen sich nur beantworten, in dem man annimmt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotzdem am Sonntag arbeiten- vielleicht nicht direkt im Laden, aber doch weil es diese Läden gibt. Dies würde sich vielleicht nicht einfach feststellen lassen, aber es ist die logische Entwicklung. Die Vorstellung, dass neue automatisierte Einkaufsläden nicht zu mehr Arbeit an Sonn- und Feiertagen führen, scheint daher sehr unrealistisch. Die Begrenzung der Ladenöffnungszeiten soll eben auch Zulieferer schützen und diejenigen, die für die Logistik des Einzelhandels arbeiten.

Neben den offensichtlichen Einwänden gegen dauerhaft geöffnete automatisierte Läden gibt es aber noch weitere Bedenken. Wenn jede Einzelhandelskette dazu übergeht, das Ladenöffnungsgesetz mit ihren „teos“ und Josefs“ zu umgehen, wird irgendwann das Verständnis dafür fehlen, dass man dort einkaufen kann, aber im regulären Supermarkt nicht. Es wird das Einkaufsverhalten und die Erwartungen gegenüber dem Einzelhandel ändern – und dies wohl nicht in dem Sinne, dass auch der Konsum mal einen Tag pausieren darf. Diese neuen Läden werden unser Zeitverständnis verändern.

Diese neue Entwicklung ist kritisch zu beobachten. Man darf sich hier nicht der Illusion hingeben, dass es eine harmlose Entwicklung ist. Kirchen, Gewerkschaften, Parteien und politische Institutionen müssen skeptisch bleiben und auch immer beachten, dass die Sonn- und Feiertagsruhe ein hohes Gut ist, das man nicht einfach „austricksen“ darf – auch nicht durch Automatisierung.

Text/Foto (c) Sebastian Alt

 

Verkaufsoffener Sonntag 24.4. in Weilburg findet nicht statt

Hessischer Verwaltungsgerichtshof gibt Beschwerde von KAB und ver.di statt.

Am heutigen Freitag hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit seinem Beschluss der Beschwerde von Katholischer Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Limburg und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di statt gegeben. Somit ist die Sonntagsöffnung am 24.4. anlässlich des Frühjahrsmarktes in Weilburg angesagt. KAB und ver.di hatten Widerspruch bei der Stadt Weilburg eingelegt.  Überraschend hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Antrag mit der Begründung zurückgewiesen, dass eine Rechtsverletzung der Antragstellerinnen (KAB, ver.di) nicht gegeben sein kann, da die Vorschrift zur Bekanntgabe in Bezug auf die Antragstellerinnen nicht drittschützend sei.

Da aber eine Rechtsverletzung nur allzu offensicht war legten daraufhin KAB und ver.di Beschwerde ein. Im Wortlaut des Beschlusses des Hessischen verwaltungsgerichtshofes heißt es : "Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 HLöG ist die Freigabeentscheidung einschließlich ihrer Begründung spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten Verkaufsstellenöffnung öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Bekanntmachung der Antragsgegnerin erfolgte am 9. März 2022 mit der Gestattung der Öffnung am Sonntag, dem 24. April 2022. Die Dreimonatsfrist – dies ist zwischen den Verfahrensbeteiligten unstreitig und hat auch das Verwaltungsgericht der angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegt – ist damit nicht gewahrt. Dies hat die formelle Rechtswidrigkeit der angefochtenen Allgemeinverfügung zur Folge, welche aber auch das subjektive Recht der Antragstellerin zu 1. als Gewerkschaft aus Art. 9 Abs. 3 GG und der Antragstellerin zu 2. aus Art. 139 WRV und Art. 31 Satz 2 HV verletzt."

KAB-Bezirkssekretär Martin Mohr fasst zusammen: "Ich mache erneut darauf aufmerksamm, dass Städte und Kommunen - verfassungsrechtlich geboten - für die Einhaltung der Gestze und Maßgaben zum Schutz des arbeitsfreien Sonntags und somit der Freiheitsrechte und der Menschenwürde Sorge zu tragen haben. Das HLöG ist nicht zu relativieren oder auszuhebeln. Dfür werden wir weiterhin achten und wir müssen wohl auch weiterhin (leider) durch Gerichtsentscheid die Wahrung der Gesetze durchsetzen."  

KAB: "Unsolidarische Panikreaktion"

- Sonntagsarbeit und 12-Stunden-Tag

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Diözesanverband Limburg, äußert sich sehr kritisch zur jüngst erlassenen Allgemeinverfügung des hessischen Regierungspräsidiums. Sebastian Alt, Referent für Zeitkultur und Sonntagsschutz der KAB bezieht wie folgt Stellung:

Die am 31. Januar von den hessischen Regierungspräsidien erlassene Allgemeinverfügung ist in keiner Weise irgendwie verhältnismäßig. Durch die Verfügung müssen Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnen in verschiedensten Bereichen damit rechnen bis zu 12 Stunden eingesetzt zu werden. Die Sonntage sind als freier Tag nicht mehr garantiert, stattdessen ist Sonntagsarbeit nun möglich.

Die Allgemeinverfügung stellt damit einen gewaltigen Bruch mit der verfassungsrechtlichen Bedeutung des freien Sonntags dar. Das Arbeitszeitgesetz wird für diese Branchen faktisch ausgesetzt.

Begründet wird dies mit personellen Ausfällen durch Corona und dem Erhalt der kritischen Infrastruktur. Lieferengpässe, Ausfälle und das Fehlen bestimmter Produkte sind aktuelle Probleme, doch scheint diese Begründung für diese Maßnahme fadenscheinig und ignoriert die Lasten, welche den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen damit aufgebürdet werden.

Wenn die deutsche Wirtschaft mit Lieferproblemen kämpft, werden hessische Allgemeinverfügungen diese nicht beseitigen, das können die Regierungspräsidien nicht schaffen. Was sie allerdings bewirken können, ist, dass die Betroffenen, nämlich die Menschen, die diese kritische Infrastruktur aufrechterhalten, einer unglaublichen, unwürdigen Belastung ausgesetzt werden. Man sollte hier auch an die Pflegerinnen und Pfleger denken, die in den letzten zwei Jahren schon unmenschlich viel leisten mussten- warum sollen sie jetzt dafür bestraft werden?

Weiter muss befürchtet werden, dass diese Maßnahme nicht mit dem 31.03.22 endet, sondern verlängert wird oder sogar in Zukunft den Sonntagsschutz und das Arbeitszeitgesetz aushöhlen wird. 

Gegen diese ungerechte Maßnahme muss man vorgehen! Dies gebieten Solidarität, Anstand und Vernunft

#kabtritteinfürdich

Informationen zu den Leistungen und Angeboten der KAB  Internet: www.kab-limburg.de  und per E-Mail: kab@bistumlimburg.de . Telefon: 06431/ 295703

Sonntagsöffnungen gegen das Gemeinwohl! KAB: „Es gibt mehr als Konsum.“

Seit einigen Wochen scheint sich die Corona-Pandemie auf dem Rückzug zu befinden. In sommerlicher Atmosphäre drängen die Menschen auf die Straßen, besuchen Kaffees, Restaurants und Geschäfte. Gemeinsamer Sport und Treffen mit Freunden und Familie ist in einem bestimmten Rahmen wieder möglich.

Es kommt wieder mehr Leben in die Städte und nach Monaten des Lockdowns und des Rückzuges ist dies eine lang ersehnte und willkommene Abwechslung- wenn die Gefahr der Pandemie auch immer noch nicht aus der Welt ist.

Von dieser Entwicklung profitieren Gastronomie, Einzelhandel und kulturelle Einrichtungen, aber auch Vereine, Kirchengemeinden, Fitnessstudios und andere Freizeiteinrichtungen. Durch die Pandemie wurden unzählige Unternehmen und damit Arbeitsstellen gefährdet- und diese Gefährdung hält an.

Das Vereinsleben und das kulturelle Leben lag brach- auch hier hängen Existenzen in der Schwebe und selbst diejenigen, die nicht existentiell gefährdet wurden, litten unter der Einschränkung sozialer Kontakte. Deswegen ist es erfreulich unter der Woche offene Geschäfte zu sehen. Doch Forderungen nach Ausweitungen von Ladenöffnungszeiten verkennen, dass der Konsum nur einen Aspekt unserer Gesellschaft ausmacht- keinen unwichtigen, aber dennoch nur einen.

Sebastian Alt, KAB-Referent für Sonntagsschutz äußert sich hier klar: „Kultur, Sport, Vereine und religiöse Einrichtungen litten ebenfalls unter der Pandemie- und nicht nur sie, sondern jeder war davon betroffen! Deswegen brauchen wir den freien Sonntag nun mehr denn je!“ Wenn diese freie, geschützte Zeit wegfällt und ein großer Teil der Bevölkerung arbeiten muss und keine Zeit für Kultur, Sport und Engagement haben, werden diese Einrichtungen, Verbände und Vereine weiterhin leiden- und nicht nur sie: Der freie Sonntag ist ein Schutz vor der Kommerzialisierung des Lebens. Ein Schutz, der für alle gilt (auch für VertreterInnen des HDE) und der gerade in dieser Krisenzeit unglaublich wichtig ist.

Die Personen, die nun lautstark eine Relativierung des Sonntagsschutzes fordern, sollten diesen lieber nutzen, um mit ihrer Familie die Einrichtungen zu besuchen für die sie unter der Woche keine Zeit haben. Am freien Sonntag hängen Existenzen- und das nicht nur aus ökonomischer Hinsicht. Für bloßen Konsum hat man genügend Zeit.

Sebastian Alt, Referent für Sonntagskultur und Sonntagsschutz des KAB-Diözesanverbandes Limburg

S.Alt@kab.bistumlimburg.de

Stellungnahme der Katholischen Arbeitnehmer- Bewegung (Diözesanverbände Limburg, Mainz und Fulda) : Evaluierung zum Entwurf der 2. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgewerbeverordnung

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung in Hessen (Diözesanverband Limburg, Diözesanverband Mainz, Diözesanverband Fulda) begrüßt die Neufassung der Bedarfsgewerbeverordnung und die damit verbundenen Änderungen. Wie in unserer Stellungnahme zur Evaluierung der Bedarfsgewerbeordnung beschrieben, tritt die KAB für einen Sonntag ein, der für möglichst viele Menschen frei ist und ihnen ermöglicht einen Tag für Familie, Freunde, Kultur, Sport und Religion zu reservieren, der nicht von der werktäglichen Geschäftigkeit bestimmt ist und sich jedem ökonomischen Leistungsgedanken entzieht. Es ist letztlich der freie Sonntag, der es den meisten Menschen ermöglicht, Zeit frei zu gestalten, aktiv zu sein oder sich einfach von der stressigen Woche zu erholen.

Aus diesem Grunde schützen Grundgesetz und hessische Verfassung die Rolle des Sonntags. Insbesondere für die arbeitszeitrechtliche Gesetzgebung stellt die Erhaltung dieses freien Tages für möglichst viele Menschen einen wichtigen Aspekt dar- denn er spielt eine zentrale Rolle für die körperliche und geistige Gesundheit der Arbeitnehmer*Innen.

Natürlich sind einige Tätigkeiten notwendig, um Sicherheit, Gesundheitswesen und Infrastruktur aufrecht zu erhalten, andere ermöglichen einem Großteil der Bevölkerung erst den Sonntag als Tag der Freizeit nutzen zu können. Beispielswiese sind kulturelle Veranstaltungen oder gastronomische Betriebe an Sonntagen geöffnet und bieten die Möglichkeit den freien Tag entsprechend zu gestalten. Bei sonntäglichen Arbeiten gibt es Kriterien, nach denen die Legitimität dieser entschieden werden muss.

Für den Gesetzgeber ist es wichtig, zwischen Tätigkeiten zu unterscheiden, deren Fehlen von breiten Teilen der Gesellschaft als Mangel empfunden werden würde und anderen Tätigkeiten, deren Ausübung vielleicht von einigen begrüßt werden würde, aber die nicht gesellschaftlich notwendig sind. Letztere dürfen keinen Raum am arbeitsfreien Sonntag einnehmen. Diese Unterscheidung wurde im letzten Jahr vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof und - in Anlehnung an die gerichtliche Entscheidung- von der Landesregierung getroffen.

Ver.di, die KAB und andere Träger der Allianz für den freien Sonntag nahmen in Ihren Stellungnahmen entsprechende Positionen ein, die nun in der Neufassung mitaufgenommen worden sind. Wir begrüßen es, dass die bisherigen Regelungen geändert worden sind. Die Sonntagsarbeit für die Getränke- und Eisherstellung sowie ihre Auslieferung durch den Großhandel stellen keine Tätigkeiten dar, deren Ausbleiben einen Mangel für die breite Gesellschaft darstellt.

Tatsächlich besteht die Möglichkeit die Produkte dieser Branchen entsprechende zu lagern, weswegen eine sonntägliche Produktion und Auslieferung in keinerlei Weise notwendig ist. Bei keinem der Produkte würde durch eine Lagerung irgendein Mangel entstehen. Die neue Fassung der Bedarfsgewerbeverordnung berücksichtigt diese Feststellungen und leistet damit einen Fortschritt zum Schutz des freien Sonntags.

Sonntags ist frei. Seit 1.700 Jahren.

- Eine Predigt anlässlich des Jubiläumstages des arbeitsfreien Sonntags -

Gott hat uns befreit und einmal in der Woche erleben wir das, alle miteinander. Der Tag ist frei. Gut, manche müssen trotzdem ran: Pfarrer. Wirtsleute– wenn sie denn dürfen. Bauern füttern das Vieh. Ärzte, Pfleger, Feuerwehr, was halt wirklich gebraucht wird.

Im Alten Testament geht es um Vollendung: am siebten Tag ruhte Gott, hören wir. Für uns Christen geht es um Freiheit. Gott befreit Jesus aus dem Tod. Er setzt einen neuen Anfang.

Das hat Kaiser Konstantin aufgegriffen. Am 3. März vor genau 1700 Jahren erklärte er: „Alle Richter und Einwohner der Städte, auch die Arbeiter aller Künste, sollen am ehrwürdigen ‚Tag der Sonne‘ ruhen.“ Die Woche beginnt mit einem Tag der Freiheit. Alles andere kommt später, Macht, Profit, Wirtschaft oder Leistung. Geld ist nicht das Erste.

Gerade in diesem Jahr erfahren wir: Die Menschen sind wichtiger als Profit. Familien, Freunde, Vereine und Verbände brauchen diese gemeinsame Zeit. Gut, wenn wir trennen – Schule, Beruf, Familie, Freunde, nach Ort und Zeit. Das befreit. Darin erfahren wir Gott. Denn „Ich bin der Herr, dein Gott“, hören wir, „der dich befreit“. Dies ist das Erste. Dabei soll es bleiben.

Pfarrer Walter Henkes, Diözesanpräses der KAB Limburg

Der freie Sonntag feiert Jubiläum!

KAB: „Sonntag ist wichtiges Symbol unserer menschlichen Freiheit“

Jubiläumsfeier „1700 Jahre Sonntag“ ist Auftakt zu kultureller Wende 

„Ohne den arbeitsfreien Sonntag ist eine demokratische und humane Gesellschaft nicht zukunftsfähig“, erklärt Martin Mohr, Diözesansekretär der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Limburg. Aus Anlass des 1700-jährigen Sonntag-Jubiläums am Mittwoch, dem 3. März ruft der katholische Sozialverband dazu auf, sich stärker der Kultur des Sonntags bewusst zu werden und sich für den gemeinsamen arbeitsfreien Tag stark zu machen. „Wir brauchen eine neue attraktive Sonntagskultur“, fordert der KAB-Diözesansekretär.

Ausufernde Sonntagsarbeit und Sonntags-Shopping

„Als Christinnen und Christen und als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind wir einer besonderen Verantwortung, uns für den Schutz des arbeitsfreien Sonntags einzusetzen“, betont Diözesansekretär Mohr. Die KAB wendet sich daher massiv gegen zunehmende Sonntagsarbeit und Sonntags-Shopping. Corona habe gezeigt, dass das soziale, kulturelle und gesellschaftliche Miteinander einen klaren zeitlichen Rahmen braucht. „Erst der arbeitsfreie Sonntag schafft den sozialen Kitt in unserer Gesellschaft, er ist Voraussetzung für ein intaktes Familienleben, für Teilhabe an kulturellen, sportlichen, politischen, kirchlichen und sozialen Leben in unserer Gesellschaft“, betont Mohr. Das im Grundgesetz verankerte Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen ist keine Spaßbremse, sondern mache erst ein gesellschaftliches Miteinander möglich. Der Sonntag stelle ein wichtiges Symbol der menschlichen Freiheit da. Das Recht auf Untätigkeit widersetzt sich der Logik und der Geschwindigkeit des Kapitalismus.

Sonntag-Jubiläumsfeier Live im Internet

Gemeinsam mit den Bündnispartnern der „Allianz für den freien Sonntag“ veranstaltet die KAB ein Jubiläumsfest mit dem Journalisten Dr. Heribert Prantl, den Bischöfen Dr. Georg Bätzing und Heinrich Bedford-Strom, der Kulturstaatsministerin Monika Grütters, DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann, Arbeitsforscherin Dr. Jutta Allmendinger und vielen anderen am 3. März. Interessierte können kostenlos unter https://allianz-fuer-den-freien-sonntag.de an dem Festakt zu Ehren des freien Sonntags ab 11:00 Uhr teilnehmen. Die Veranstaltung ist Auftakt für weitere bundesweite Aktionen von Gewerkschaften und Verbänden der evangelischen und der katholischen Kirche, um der Sonntagskultur stärker Raum zu geben.

Keine Ausnahmen für Amazon

Am 27.01. hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig bestätigt, dass die 2015 in der Adventszeit durchgeführte Sonntagsarbeit nicht rechtmäßig war und gab damit ver.di Recht. Dieses Ergebnis stellt eine wichtige Erinnerung dar, dass auch dieser Konzern nicht einfach seine Mitarbeiter*innen den freien Sonntag vorenthalten darf.

Amazon argumentierte damals, dass ohne die Sonntagsarbeit ein unverhältnismäßiger Schaden entstehen würde, da zugesagte Lieferungen nicht eingehalten werden könnten. Was hierbei wohl übersehen wird, ist dass der Fehler hier bei Amazon selbst liegt und nicht bei denjenigen, die an den damaligen Sonntagen dafür gerade stehen musste.

Doch diese Behandlung der Angestellten ist für den Konzern, der nicht-tarifgebundenes Mitglied beim HDE ist, nicht neues. Niedrige Löhne und ein besonders in Corona-Zeiten unsicherer Arbeitsplatz sind Kennzeichen des Konzerns. Zugleich ist Amazon auch Thema im Ausland: In Alabama stimmen 6000 Mitarbeiter*innen des Konzern darüber ab, ob sie sich in einer Gewerkschaft organisieren (die in den USA weniger stark verbreitet sind). Natürlich wollte Amazon dies verhindern und startete eine entsprechende Online-Kampagne, die Gewerkschaften kritisiert.

Auch hier demonstriert Amazon, wie es seine Angestellten behandelt. Gerade mit dem immer wichtiger werdenden Online-Handel müssen auch die Arbeitnehmerrechte gestärkt und geschützt werden. Amazon wird weiterhin erfolgreich sein, umso wichtiger ist es, dass Gewerkschaften, KAB, aber auch Politik für gerechtere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen einsetzen und dabei auch die Probleme bei Online-Unternehmen und vor allem bei Amazon ansprechen.

Sebastian Alt,

Referent für Sonntagsschutz und Sonntagskultur des KAB-Diözesanverbandes Limburg

S.Alt@kab.bistumlimburg.de 

Alte Forderungen in neuem Gewand: Der Streit um die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten wird immer wieder ausgetragen...

Der Streit um die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten wird immer wieder ausgetragen, doch gerade in der aktuellen Situation pochen FDP und HDE auf immer mehr verkaufsoffene Sonntage.

Doch was verbirgt sich hinter den Forderungen? Am 24.11. stellte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht fest, dass verkaufsoffene Sonntage in der Adventszeit zu unterlassen sind, da diese keinen Beitrag zum Infektionsschutz leisten. Trotz dieser Entscheidung wird in Hessen vonseiten der FDP gefordert im nächsten Jahr noch mehr verkaufsoffene Sonntage durchsetzen, die nun auch ohne jeglichen Anlassbezug stattfinden können.

Hierbei wird auf die durch Corona bedingte Situation verwiesen: Durch die Corona-Pandemie sei der Einzelhandel angeschlagen und die Innenstädte würde veröden. Man argumentiert mit dem Verlust von Arbeitsplätzen und der immer stärkeren Online-Konkurrenz, der Corona nun noch mehr in die Hände spielt.

Was in der ganzen Situation nicht beachtet wird, ist das diese Forderungen bereits seit Jahren vorgebracht werden. Lediglich die Argumentation hat sich verändert. In den letzten Jahren ging es immer wieder um den bereits erwähnten Konkurrenzkampf mit dem Online-Handel, der dem stationären Handel den Umsatz streitig macht.

Nun wird Corona als Grund genutzt, um die Flexibilisierung der Arbeitszeiten und die weitergehende Ausweitung der Ladenöffnungszeiten voranzutreiben- obwohl der freie Sonntag gesetzlich festgeschrieben ist! Doch wie stichhaltig ist diese Argumentation? Zunächst einmal stimmt es, dass der Einzelhandel, zumindest der innerstädtische, inhabergeführte Einzelhandel, in einer schlechten Verfassung ist. Doch wie sollten Sonntagsöffnungen hierbei helfen? Die Konkurrenz aus dem Internet ist auch damit nicht zu schlagen. Hierbei kann nur eine ausgiebige Betreuung der Kunden helfen, wie sie online nicht möglich ist. Das bloße Ausdehnen der Öffnungszeiten wird nicht helfen, vor allem nicht, da es lediglich zur Umverteilung der Umsätze beiträgt. Die Vorstellung, dass ein weiterer Verkaufstag den Einzelhandel stärken kann, erweist sich als letztlich als naiver Trugschluss.

Auch Corona kann nicht als Grund herhalten. Wenn verkaufsoffene Sonntage zu einer Verteilung der Kundenströme führen, wird dies schnell zu einer sehr riskanten Situation für Mitarbeiter*innen und Kund*innen. Viele Kunden würden dann nicht unter der Woche oder samstags einkaufen, sondern am Sonntag. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Lage und der stetig ansteigenden Fallzahlen, kann diese Forderung nicht gerechtfertigt werden. Sie würde den gegenteiligen Effekt haben: Mehr Kunden an einem Tag, heißt mehr möglich Infektionsträger. Es scheint allerdings in der ganzen Debatte weder um die Bekämpfung der Pandemie oder um die Rettung kleiner innerstädtischer Händler zu gehen. Stattdessen möchte man die Gunst der Stunde nutzen, um alte Forderungen durchzubringen und den Handlungsspielraum von Unternehmen zu erweitern. Aus Sicht bestimmter Lobbygruppen ist der Sonntag eine letzte Bastion, die man nehmen muss für das Ziel der größtmöglichen Ökonomisierung der Gesellschaft.

Doch diese Sichtweise ist falsch. Der Sonntag stellt eine notwendige Rahmung für die Arbeitswoche dar. Ein Tag der Freiheit- insbesondere der Freiheit von Arbeit und ökonomischen Interessen. Es ist ein Tag der Muße und als solcher ist er nicht nur notwendig für den Erhalt der Gesellschaft, sondern er leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Deswegen muss er geschützt und frei bleiben. Deswegen muss man für den freien Sonntag auch dann eintreten, wenn mächtige wirtschaftliche Akteure und Lobbygruppen ihn zu einem weiterem Werktag machen wollen.

Sebastian Alt,

Referent für Sonntagsschutz und Sonntagskultur des KAB-Diözesanverbandes Limburg

S.Alt@kab.bistumlimburg.de

Der Juli-Impuls: Der Corona-Sommer

von Sebastian Alt, E-Mail S.Alt@kab.bistumlimburg.de

- Seit Monaten müssen sich Bürger*innen einschränken. Durch die Corona-Pandemie mussten Abstände eingehalten, soziale Kontakte reduziert, sportliche und kulturelle Veranstaltungen abgesagt werden. Neben diesen Einschränkungen gab und gibt es eine Angst vor wirtschaftlichen Folgen und einem Wiederanstieg der Ansteckungen. In diesen letzten Monaten waren es insbesondere die Arbeitnehmer*innen des Handels, die sich nicht nur einem stärkeren Risiko der Ansteckung aussetzen mussten (und dies nach wie vor müssen), sondern die unter erschwerten Bedingungen arbeiten.

Die neuen Hygienevorschriften machen den Alltag zwar sicherer, aber nicht leichter. Hinzukommen entnervte Kund*innen, die immer gereizter reagierten und die belastende Situation noch weiter zu erschweren. Doch waren es nicht nur die Hygienevorschriften und die angespannte Situation, die den Arbeitnehmer*innen zusetzten. Statt den Mitarbeiter*innen ihr Recht auf einen freien Sonntag zu garantieren, erlaubten die Länder die sonntägliche Öffnung einer Vielzahl von Unternehmen. Zwar nutzten viele Einzelhandelsgeschäfte diese Möglichkeit nicht- auch unter Berücksichtigung Ihrer Angestellten- doch andere machten den Sonntag zum Werktag und ließen ihren Mitarbeiter*innen damit nicht einmal einen Tag zum Verschnaufen.

Wirtschaftliche Interessen schienen über denen der Arbeitnehmer*innen zu stehen, die Politik wollte dem Handel entgegenkommen und bezahlten dies mit der Preisegabe des Sonntagsschutzes. Als letztes Land hat Hessen am 18.06. verkündet, dass die sonntäglichen Ladenöffnungen nun nicht mehr möglich sein sollten- dies höchstwahrscheinlich auch nur unter dem Eindruck einer Klage der hessischen Sonntagsallianz. Der Sonntag wird nun –zunächst- wieder ein freier Tag sein, doch bleibt er weiterhin gefährdet. Sollte es zu einer neuen Pandemie-Welle kommen, so ist davon auszugehen, dass Bund und Länder die Interessen der Wirtschaft vor die Interessen der Bürger*innen stellen und den Sonntag wieder einmal zum Werktag erklären wollen.

Trotz der Rücknahme diverser Regelungen ist Corona nicht einfach vorüber- deswegen muss man wachsam bleiben. Der Sonntag darf nicht geopfert werden für eine vermeintliche Umsatzsteigerung von krisengebeutelten Unternehmen- eine Annahme, die an für sich bereits fragwürdig ist.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet gegen Sonn- und Feiertagsarbeit

KAB zeigt sich erfreut

Autor: Sebastian Alt (Kontakt und Information: S.Alt@kab.bistumlimburg.de )

- Mit seinem gestrigen Urteil entschied der VGH Kassel, dass die in der Bedarfsgewerberverordnung enthaltenen Ausnahmeregelungen für Brauereien, Getränkegroßhandel und Eisherstellung unzulässig sind. Somit wird die Sonn- und Feiertagsarbeit in diesen Betrieben untersagt. Das Gericht folgte damit der Klage der evangelischen Dekanate Darmstadt und Vorderer Odenwald, die im Auftrag der Allianz für den freien Sonntag gegen diese Regelung vorgingen.

Die bisherige Ausnahmeregelung erlaubte die Arbeit an Sonn- und Feiertagen, wenn die Arbeiten nicht unter der Werkwoche durchgeführt werden könnten. Die Mitglieder der Allianz sprachen sich erfolgreich gegen diese Begründung der Verordnung aus. Der Leipziger Anwalt Friedrich Kühn stellte fest, dass in all den oben genannten Betrieben keine Produktion an den Sonn-und Feiertagen notwendig ist, da diese im Rahmen der normalen werktäglichen Arbeitszeit geleistet werden kann. Das Gericht lehnte damit nicht nur eine sinnlose Regelung ab, sondern bestätigt wieder die Bedeutung des arbeitsfreien Sonntags. Brauereien, Eishersteller und deren Großhandel produzieren Güter, die nicht am selben Tag konsumiert werden müssen, sondern lange haltbar sind.

Die bisherige Bedarfsgewerbeverordnung scheint dies nicht berücksichtigt zu haben. Auch in vergangenen Urteilen bestärkte die Justiz die Anliegen der Allianz für den freien Sonntag: So entschieden das Bundesverwaltungsgericht 2014 und zuvor das VGH Kassel 2013 gegen eine sonntägliche Beschäftigung von Arbeitnehmer*innen in Videotheken, Callcentern und anderen Dienstleistungsunternehmen.

Natürlich begrüßt die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Diözesanverband Limburg, dieses Urteil. "Als Mitglied der Allianz engagieren wir uns für den Sonntagsschutz und die freie Zeit der Arbeitnehmer*innen", erläutert Sebastian Alt, Projektreferent Sonntagskultur und Sonntagsarbeit des KAB Diözesanverbandes Limburg. "Doch trotz des positiven Urteils gibt es immer noch Betriebe, die den Sonntag unterwandern" beklagt Alt, "obwohl die Notwendigkeit der Arbeit an diesem Tag zumindest fragwürdig ist."

KAB und Allianz müssen weiterhin aufmerksam sein, damit die freie Zeit der Arbeitnehmer*innen nicht für wirtschaftliche Interessen oder selbstverschuldete Engpässe der Unternehmen geopfert wird.

Der Juni-Impuls: Corona und die Kinder

Der Juni- Impuls -von Sebastian Alt (Foto), Referent für Sonntagsschutz und Sonntagskultur des KAB-Diözesanverbandes Limburg www.kab-limburg.de

Viele gesellschaftliche Gruppen haben besondere gewidmete Tage. Eine Gruppe hat sogar zwei: Kinder. Der Weltkindertag wird am 20.09. begangen. Er entstand aus dem Wunsch auf die Rechte von Kindern aufmerksam zu machen, doch wurde er recht lange Zeit eher stiefmütterlich behandelt. Anders sah dies beim 1. Juni aus, der 1950 in der DDR als Kindertag etabliert wurde.

Doch wie sieht die Situation der Kinder an diesem 1.Juni aus? Die Corona-Krise betrifft auch die Jüngsten unserer Gesellschaft- vor allem weil die Schulen und Kitas noch weit vom Normalbetrieb entfernt sind und letzten Endes der Bildungsprozess stark belastet wird. Hierzulande gibt es keine gleichen Bildungschancen und die Unterschiede wurden in der Corona-Zeit nur stärker.

Das Homeschooling, welches in den letzten Wochen durchgeführt wurde, stellt zudem eine große Belastung für die Eltern dar. Die Krise zeigte, dass sich in vielen Fällen Familie und Beruf nicht ohne weiteres vereinbaren lassen und führte häufig zu einer für Kinder stressigen Atmosphäre. Auch wurde der geregelte Wochenablauf von Schule und Freizeit gestört. Irgendwann wird der schulische Alltag hoffentlich wieder einziehen, doch was nehmen wir aus dieser Krise mit?

Es zeigt sich, dass Kinder nicht im Homeschooling verbleiben können ohne dass sie vereinsamen und ihnen wichtige soziale Kontakte fehlen. Es zeigt sich, dass es gravierende Chancenungleichheiten im Bildungsprozess gibt. Es zeigt sich, dass einige familiäre Situationen auf einen geregelten Wochenablauf angewiesen sind, in der eine schulisch geprägte Werkwoche und ein familiär geprägtes Wochenende enthalten sind. Letzteres benötigt auch eine geschützte Zeit, die wirklich frei von Arbeit ist.

Die Corona-Krise nahm Kindern diese geregelte, für das Heranreifen notwendige Ordnung. Hoffen wir, dass sie zurückkommt und dass es auch für Politik und Wirtschaft offensichtlich wird, dass es eine klare Einteilung von Arbeit und Freizeit, Schule, Beruf und Familie geben sollte, die nur dann stattfinden kann, wenn es für alle Lebensaspekte Zeit gibt. Aus diesem Grunde ist es nicht nur geboten für gleiche Chancen in der Bildung und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einzustehen, sondern es muss auch dafür gekämpft werden, dass Eltern und Kinder, Arbeitnehmer*innen und Schüler*innen wirkliche geschützte verfügbare Zeit haben- das Wochenende.

Solidarität in Zeiten von Corona! KAB gegen Ladenöffnung an Sonntagen und gegen Maßnahmen der Arbeitgeber*innen

(auf dem Foto: Sebastian Alt, KAB-Projektreferent Sonntagskultur)

Frankfurt/Limburg. Mit der neuen hessischen Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus wurde die sonntägliche Öffnung von Einzelhandelsgeschäften erlaubt. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Diözesanverband Limburg weist darauf hin, dass zeitgleich Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit müssen oder in bezahlten, aber auch unbezahlten Urlaub geschickt werden.

Die von dem Virus ausgelöste Krise werde vor allem die Arbeitnehmer*innen im Einzelhandel treffen. „Es ist ernst. Nehmen Sie es auch ernst.“ Mit diesen Worten wandte die Bundeskanzlerin sich an die deutsche Bevölkerung. Das neu aufkommende Virus werde für unsere Gesellschaft eine Herausforderung, die nicht mehr ignoriert werden kann. Doch die von der hessischen Regierung verordnete Ladenöffnung und die vielen Maßnahmen der Arbeitgeber*innen, die Personalkosten zu reduzieren, können sich als kontraproduktiv herausstellen.

Sebastian Alt, Projektreferent für Sonntagskultur – Schutz des freien Sonntags“ beim KAB-Diözesanverband Limburg“ stellt fest: „Während viele Mitarbeiter*innen von zuhause aus arbeiten können, ist dies für Kassierer*innen und andere Arbeitnehmer*innen mit Kundenkontakt nicht möglich. Für diese Gruppe stellt die momentane Situation eine gewaltige und belastende Herausforderung dar“. Umso wichtiger sei es, dass wir als Gesellschaft solidarisch sind, gerade weil die Mitarbeiter*innen im Einzelhandel die Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. „Die Mitarbeiter*innen im Handel benötigen einen geschützten Tag in der Woche. Auch sie brauchen Regeneration und Zeit für ihre Familien, die nun wichtiger ist als denn je“, so Alt.

„Darüber hinaus versuchen diverse Unternehmen die Krise zu überstehen, indem sie ihre Personalkosten reduzieren“, so Sebastian Alt weiter. Mitarbeiter*innen würden in Kurzarbeit beschäftigt oder gar in unbezahlten Urlaub geschickt. „Doch dieser Ansatz wird nicht nur Probleme für die Betroffenen hervorrufen, sondern wird die kommende wirtschaftliche Rezession nur verschlimmern“ resümiert Sebastian Alt. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Diözesanverband Limburg, appelliert: „Die jetzige Situation ist eine Herausforderung, die unsere gesellschaftliche Solidarität auf die Probe stellt. Es ist weder die Zeit für Hamsterkäufe seitens der Kund*innen, noch ist die Zeit für gekürzte Gehälter oder überbordende Belastung der Mitarbeiter*innen“. Es sei die Zeit, in der wir Rücksicht auf andere üben müssen. „Tuen wir dies nicht“, mahnt Projektreferent Sebastian Alt, „dann wird uns der Virus sehr hart treffen- nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Unternehmen“. Aus diesem Grund bräuchten Mitarbeiter*innen volles Gehalt- auch in einer Zeit in der sie nicht voll arbeiten können. Aus diesem Grund bräuchten Mitarbeiter*innen eine Phase der Regeneration- auch in einer Zeit, in der ihre Dienste umso wichtiger sind.

„Unternehmen, Konsumenten und Regierung sind gefragt“, macht die KAB aufmerksam. „Die Bekämpfung des Virus darf nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer*innen ausgetragen werden. Die ist nicht nur ein Gebot der Moral, sondern auch ein Gebot der Vernunft“

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