KAB setzt sich durch: Verkaufsoffener Sonntag in Weilburg am 24.4. abgesagt

Hessischer Verwaltungsgerichtshof gibt Beschwerde von KAB und ver.di statt.

 

Am heutigen Freitag hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit seinem Beschluss der Beschwerde von Katholischer Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Limburg und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di statt gegeben. Somit ist die Sonntagsöffnung am 24.4. anlässlich des Frühjahrsmarktes in Weilburg angesagt. KAB und ver.di hatten Widerspruch bei der Stadt Weilburg eingelegt.  Überraschend hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden den Antrag mit der Begründung zurückgewiesen, dass eine Rechtsverletzung der Antragstellerinnen (KAB, ver.di) nicht gegeben sein kann, da die Vorschrift zur Bekanntgabe in Bezug auf die Antragstellerinnen nicht drittschützend sei.

Da aber eine Rechtsverletzung nur allzu offensicht war legten daraufhin KAB und ver.di Beschwerde ein. Im Wortlaut des Beschlusses des Hessischen verwaltungsgerichtshofes heißt es : "Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 HLöG ist die Freigabeentscheidung einschließlich ihrer Begründung spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten Verkaufsstellenöffnung öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Bekanntmachung der Antragsgegnerin erfolgte am 19. März 2022 mit der Gestattung der Öffnung am Sonntag, dem 24. April 2022. Die Dreimonatsfrist – dies ist zwischen den Verfahrensbeteiligten unstreitig und hat auch das Verwaltungsgericht der angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegt – ist damit nicht gewahrt. Dies hat die formelle Rechtswidrigkeit der angefochtenen Allgemeinverfügung zur Folge, welche aber auch das subjektive Recht der Antragstellerin zu 1. als Gewerkschaft aus Art. 9 Abs. 3 GG und der Antragstellerin zu 2. aus Art. 139 WRV und Art. 31 Satz 2 HV verletzt."

KAB-Bezirkssekretär Martin Mohr fasst zusammen: "Ich mache erneut darauf aufmerksamm, dass Städte und Kommunen - verfassungsrechtlich geboten - für die Einhaltung der Gestze und Maßgaben zum Schutz des arbeitsfreien Sonntags und somit der Freiheitsrechte und der Menschenwürde Sorge zu tragen haben. Das HLöG ist nicht zu relativieren oder auszuhebeln. Darauf werden wir weiterhin achten und wir müssen wohl auch weiterhin (leider) durch Gerichtsentscheid die Wahrung der Gesetze durchsetzen."  

Text: Martin Mohr, Bezirkssekretär der KAB Limburg

Pressemeldung von Rechtsanwalt Dr. Friedrich Kühn, Leipzig: https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/kein-verkaufsoffener-sonntag-zum-fr%C3%BChlingsmarkt-in-weilburg-am-24-april-2022

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