Rechtsberatung ist das Erteilen einer mündlichen oder schriftlichen Auskunft einschließlich von Vorschlägen über das weitere Vorgehen. Beratung der Mitglieder im Bereich des Arbeitsrechtes und allen Gebieten, die der Sozialgerichtsbarkeit (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, sowie Schwerbehindertengesetz) zugeordnet sind. | | Rechtshilfe ist die mündliche oder schriftliche Verhandlung mit Behörden, insbesondere Sozialversicherungsträgern und Arbeitgebern. Rechtshilfe für Mitglieder im Bereich des Arbeitsrechtes und allen Gebieten, die der Sozialengerichtsbarkeit zugeordnet sind. | | Rechtsvertretung ist die Einleitung von Widersprüchen und Durchführung gerichtlicher Verfahren vor den Arbeitsgerichten, Schlichtungsstellen und den Sozialgerichten. > Rechtsvertretung der Mitglieder vor den Arbeitsgerichten in der 1. Instanz > Rechtsvertretung der Mitglieder vor den Sozialgerichten aller Instanzen > Rechtsvertretung der Mitglieder vor den Schlichtungsstellen im Bereich der kirchlichen Einrichtungen |