KAB Diözesanverband Limburg
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  Die 3 Bausteine des KAB-Rechtsschutzes

 

Rechtsberatung

   

Rechtshilfe

   

Rechtsvertretung

Rechtsberatung ist das Erteilen einer mündlichen oder schriftlichen Auskunft einschließlich von Vorschlägen über das weitere Vorgehen.

Beratung der Mitglieder im Bereich des Arbeitsrechtes und allen Gebieten, die der Sozialgerichtsbarkeit (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, sowie Schwerbehindertengesetz) zugeordnet sind.

 

Rechtshilfe ist die mündliche oder schriftliche Verhandlung mit Behörden, insbesondere Sozialversicherungsträgern und Arbeitgebern.

Rechtshilfe für Mitglieder im Bereich des Arbeitsrechtes und allen Gebieten, die der Sozialengerichtsbarkeit zugeordnet sind.

 

 

Rechtsvertretung ist die Einleitung von Widersprüchen und Durchführung gerichtlicher Verfahren vor den Arbeitsgerichten, Schlichtungsstellen und den Sozialgerichten.

> Rechtsvertretung der Mitglieder vor den Arbeitsgerichten in der 1. Instanz

> Rechtsvertretung der Mitglieder vor den Sozialgerichten aller Instanzen

> Rechtsvertretung der Mitglieder vor den Schlichtungsstellen im Bereich der kirchlichen Einrichtungen