KAB Diözesanverband Limburg
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Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. Herzlich Willkommen auf unseren Internet-Seiten! Wir freuen uns über die Möglichkeit, Ihnen hier unsere Organisation näher vorzustellen und Sie mit unserer Arbeit und unseren Zielen vertraut zu machen.

Hier erfahren Sie alles wissenwerte über den Diözesanverband Limburg, den Bezirk Limburg, sowie den Bezirk Rhein-Main.

 

 

 

Bezirke der KAB im Bistum Limburg

 

 

 


 

aktuelle Meldungen

 

 


„Tipps zur Rente bei der KAB Katholische Arbeitnehmer-Bewegung“

Am Dienstag, den 15. Mai 2012 findet in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr in den Räumen der KAB Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Bischöfliches Ordinariat, Rossmarkt 12, 65549 Limburg eine Sprechstunde des Versichertenberaters der Deutschen Rentenversicherung, Herrn Franz-Josef Herkert statt.

Der Versichertenberater gibt Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenver-sicherung für Angestellte und Arbeiter und hilft bei der Kontenklärung; sowie beim Stellen und Ausfüllen von Rentenanträgen.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere telefonische Auskünfte: KAB Limburg, Tel.-Nr.: 06431-295-567


 

Elisabeth Steyer ist neue Diözesanvorsitzende

Elisabeth Steyer

WALDERNBACH. Frau Steyer wurde auf dem Diözesantag am 17.03.2012 als Nachfolgerin für den bisherigen Diözesanvorsitzenden Andreas Mengelkamp gewählt.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihr.

 

 


 

KAB informiert

Zeiten der Kindererziehung steigern die Rente

Deutsche Rentenversicherung Hessen zahlt rund 275.000 Renten mit

Kindererziehungszeiten

FRANKFURT AM MAIN. Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren ist nicht immer leicht. Wird ein Kind geboren, kann häufig ein Elternteil nur noch eingeschränkt arbeiten oder widmet sich in einer Auszeit ganz der Kindererziehung. Dafür gibt es einen Ausgleich für die spätere Rente: So zahlt die Deutsche Rentenversicherung Hessen zurzeit rund 275.000 Renten, bei denen Zeiten der Kindererziehung berücksichtigt werden. Damit profitieren mehr als ein Drittel aller Rentnerinnen und Rentner des hessischen Rentenversicherungsträgers von der Anrechnung der Kindererziehungszeiten bei ihrer Rente; über 90 Prozent davon sind Frauen.

Zeiten der Kindererziehung steigern die Rente. Für Geburten bis 1991 werden das erste Jahr, für Geburten ab 1992 die ersten drei Jahre nach der Geburt angerechnet. Die Berechtigten werden so gestellt, als würden sie jeweils das Durchschnittseinkommen aller Versicherten in Höhe von zurzeit rund 32.440 Euro im Jahr verdienen.

Für ein Jahr Kindererziehung ergibt sich derzeit eine monatliche Rentensteigerung von bis zu 27,47 Euro in den alten und 24,37 Euro in den neuen Bundesländern.

Die Kindererziehungszeit wird dem Elternteil zugeordnet, der das Kind erzogen hat. Erziehen die Elternteile ihr Kind gemeinsam, kann die Erziehungszeit nur bei einem Elternteil angerechnet werden. Die Eltern können bei gemeinsamer Erziehung vorab bestimmen, welchem Elternteil die Kindererziehungszeit zugeordnet werden soll.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Versichertenältesten und natürlich bei der KAB.


Der Mensch steht über dem Kapital

Flughafen Frankfurt: Grenze ist überschritten

Resolution der Katholischen Arbeitnehmer - Bewegung (KAB)