KAB Diözesanverband Limburg
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Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. Herzlich Willkommen auf unseren Internet-Seiten! Wir freuen uns über die Möglichkeit, Ihnen hier unsere Organisation näher vorzustellen und Sie mit unserer Arbeit und unseren Zielen vertraut zu machen.

Hier erfahren Sie alles wissenwerte über den Diözesanverband Limburg, den Bezirk Limburg, sowie den Bezirk Rhein-Main.

 

 

 

Bezirke der KAB im Bistum Limburg

 

 

 


 

aktuelle Meldungen

 

 


„Tipps zur Rente bei der KAB Katholische Arbeitnehmer-Bewegung“

Am Mittwoch, den 08.02.2012 findet in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr  in den Räumen der KAB Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Bischöfliches Ordinariat, Rossmarkt 12, 1. OG, 65549 Limburg eine Sprechstunde der Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung, Herrn Franz-Josef Herkert und Herrn Paul Erbach statt. Die Versichertenberater geben Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung für Angestellte und Arbeiter und helfen bei der Kontenklärung; sowie beim Stellen und Ausfüllen von Rentenanträgen.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Weitere telefonische Auskünfte: KAB Limburg, Tel.-Nr.: 06431-295-567
 


 

KAB DV Limburg e. V. informiert:

Ab Januar 2012: Neue Werte in der Rentenversicherung

Ab Januar 2012 gelten neue Werte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Darauf weist die KAB Limburg in Zusammenarbeit mit der Deutsche Rentenversicherung Hessen hin.

Der Beitragssatz, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte teilen, sinkt auf 19,6 Prozent.

Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen sind, steigt in den alten Bundesländern auf monatlich 5.600 Euro und bleibt in den neuen Bundesländern stabil bei 4.800 Euro.

Für freiwillig Versicherte sinkt der Mindestbeitrag im gesamten Bundesgebiet auf 78,40 Euro pro Monat. Er kann wichtig sein, um beispielsweise den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu sichern. Der Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte beträgt im Jahr 2012 1.097,60 Euro.

Der so genannte Regelbeitrag für Handwerker und pflichtversicherte Selbständige steigt auf 514,50 Euro in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern sinkt er auf 439,04 Euro. Für das Jahr 2011 können freiwillige Beiträge noch bis zum 31. März 2012 gezahlt werden. Sie liegen monatlich zwischen 79,60 Euro (Mindestbeitrag) und 1.094,50 Euro (Höchstbeitrag).

Wer eine Altersrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, darf bis zu 400 Euro monatlich hinzuverdienen. Wer eine Teilrente bezieht, sollte seine individuelle Verdienstgrenze bei seinem Rentenversicherungsträger erfragen. Ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentner wie bisher unbegrenzt dazuverdienen.

Weitere Informationen gibt es bei den Auskunfts- und Beratungsstellen, am gebührenfreien Servicetelefon unter 0800 – 1000 48 012 sowie den Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung Hessen oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.